Wärmedämmverbundsystem

WDVS - Wärmedämmverbundsystem

Vollwärmeschutz  -  Wärmedämmverbundsystem  - WDVS

Fassadendämmung im Vollwärmeschutz


Die Dämmung der Außenwände von Bestands- und auch Neubauten ist eine wesentlichste Maßnahme zur Energieeinsparung. Neben der Einsparung von Energie hat eine Außenwanddämmung eine Reihe weiterer positiver Effekte, wie zum Beispiel der Werterhalt einer Immobilie. Damit diese positiven Effekte auch realisiert werden können, ist eine sorgfältige Planung und Ausführung unabdingbar. Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ist verglichen mit einer normalen Außenwand ein technisch und bauphysikalisch anspruchsvolles Produkt und darf nur von Fachunternehmen ausgeführt werden, um Probleme zu vermeiden und eine optimale Wärmegewinnung zu gewährleisten. Eine Fassade mit einem fachmännisch ausgeführtem Wärmedämmverbundsystem ist sicherer gegen Schimmel und es fördert auch das Raumklima als auch den Schallschutz.


Über die gesamte Außenfläche eines Gebäudes geht Wärme verloren.

Die Außenwände haben mit -30% den größten Anteil, gefolgt von den Fenstern (-28%) und dem Dach mit -22%.


Ziel einer energetischen Sanierung ist die Reduktion dieser Verluste. Für die Wände erfolgt dies durch das Anbringen zusätzlicher Schichten auf den Wänden. Hierzu sind spezielle Baustoffe (Dämmstoffe) und Verfahren für die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche und Situationen entwickelt worden. Auswahl des geeigneten Dämmstoffes und situationsgerechter Einbau sind ausschlaggebend für eine erfolgreiche Sanierung, die neben dem Hauptziel der Reduktion der Wärmeverluste dann auch eine Reihe weiterer positiver Nebeneffekte erzielen kann:


  • erhöhte Behaglichkeit, Schutz der Gesundheit
  • Schutz der Bausubstanz (Behebung von Feuchteproblemen, Minderung von Wärmebrücken, Schutz der Konstruktion vor Kondensationsfeuchte oder Frost, Vermeidung thermischer Spannungen)
  • Überhitzungsschutz im Sommer
  • Wertsteigerung des Gebäudes
  • Beitrag zum Klimaschutz
  • Möglichkeit eine kleinere Heizungsanlage einzubauen


Schritt für Schritt kurz erklärt

Schritt 1

Untergrundvorbehandlung

Der erste Schritt ist die Vorbehandlung des Untergrundes. Zu sehr verdreckte Fassaden müssen wir zunächst einmal mit einer Bürste oder einem Dampfstrahler reinigen und notwendige Vorkehrungen treffen für einen tragfähigen Untergrund. Vor dem Anbringen durch Verklebung eines Wärmedämmverbundsystems muss generell gewährleistet sein, dass der Untergrund ausreichend klebegeeignet ist. Bei Systemen mit mechanischer Befestigung ist eine Untergrundvorbehandlung in der Regel nicht erforderlich.

Schritt 2

Befestigung der Sockelschienen

Die Art der Sockelschienen müssen je nach Abhängigkeit der Dämmplattendicke und vom Systemaufbau erfolgen. Die Sockelschienen werden verwindungsfrei sowie lot- und fluchtrecht im Abstand von max. 50 cm mit Schlagdübeln befestigt. Dabei müssen Niveauunterschiede von bis zu 3 cm mit Unterlegscheiben und die Schienen untereinander mit Verbindern verbunden werden und die Ecken durch Gehrung miteinander verbunden werden.

Schritt 3

Verklebung der Dämmplatten

Es gibt 3 verschiedene Arten der Verklebung, je nach Dämmplatte und Untergrund werden die Dämmplatten durch die Zahnbett-Methode, Maschineller Auftrag oder die Punkt-Wulst-Methode geklebt. Bei der Punkt-Wulst-Methode werden die Dämmplatten umlaufend mit einem Kleberwulst versehen und 6 Punkten. In die Plattenmitte werden drei doppelte Kleberpunkte gesetzt. Es ist darauf zu achten, dass die Plattenkanten sauber gehalten werden und dass mindestens 40 % der Plattenfläche (bei Keramikfläche 60 %) mit dem Untergrund verklebt sind.

Schritt 4

Verlegung der Dämmplatten

Die Platten werden unmittelbar nach Kleberauftrag in das noch frische Kleberbett verlegt. Die Verlegung
erfolgt im Verband mit einem Überbindemaß von mind. 10 cm. Um Niveauunterschiede bei der Verlegung zu vermeiden, werden die Dämmplatten z. B. mit einer Kartätsche über die Stoßfugen planeben angeschlagen. Bei der Dämmplattenverlegung ist sicherzustellen, dass Dämmplattenfugen nicht direkt über den Anschlussfugen unterschiedlicher Bauteile z.B. Rollladenkästen liegen. Eine Eckverzahnung muss stattfinden.  Kreuzfugen an Eckbereichen von Öffnungen sollten vermieden werden.

Schritt 5

WDVS schäumen und schleifen

Eventuell vorhandene offene Fugen können auch bei nichtbrennbaren Mineralwolle-Systemen, bis zu einer
Breite von max. 5 mm mit B1-Füllschaum geschlossen werden. Größere Fugen müssen mit Dämmstreifen geschlossen werden. Eventuell vorhandene Versatzstellen im Bereich von Polystyrol-Dämmplatten müssen beigeschliffen werden.

Schritt 6

Anputzleisten und Fugendichtbänder

An die Fensteranschlüsse werden die Anputzleisten gesetzt. An alle Metalle, Holz oder bewegende Materiallien wird der Anschluss mit einem Kombriband versehen. Rund um die Fensterbank sowie dem Dachanschluss werden die Kombribänder eingesetzt. An Fenstern und Türen werden Apu-Leisten gesetzt. Die Innenleibungsecken werden zusätzlich mit einer Gewebearmierung eingearbeitet.

Schritt 7

Diagonalarmierung und Eckschienen

An Ecken von Fenster- und Türöffnungen sind vor Anbringen des Unterputzes Diagonalbewehrungen anzubringen und in den Unterputz einzubetten. Die Längskanteist exakt auf den Eckpunkt der Öffnung zu setzen. An allen Ecken werde die Eckschienen vollflächig eingesetzt, wobei unterhalb der Eckschiene genügend Material vorhanden sein muss.

Schritt 8

Gewebearmierung

Beim Auftragen der Armierung sollte auf die Mindeststärke geachtet und die Gewebeeinlage in die frische Armierung eingesetzt werden. Eine vollflächige Gewebearmierung sollte über die gesamte Fassade erfolgen. Die Gewebeeinbettung sollte im oberen Drittel des aufgetragenen Armierungsmasse liegen und mind. 7mm betragen. Die Gewebebahnen müssen 10 cm überlappen. Die Bewehrung muß mit dem Unterputz mindestens 1 mm überdeckt werden.

Schritt 9

Oberputz auftragen

Nach der Trocknungszeit kann man je nach Untergrund und Material ohne Grundierung den Oberputz auftragen.

Dabei sollte man die Kornstärke auftragen und nach verschiedenen Reibemustern auftragen. Der Auftrag der Strukturputzlage erfolgt mit einerrostfreien Stahltraufel. Bei geriebenen Strukturen in Kornstärke, bei gefilzten oder modellierten Strukturen in dickeren Schichtstärken. Kratzputze werden in ca. dreifacher Kornstärke aufgetragen und mit einer Kartätsche eingeebnet.
Strukturputze und Armierungsschichten sind mittels Kellenschnitt von angrenzenden Bauteilen zu entkoppeln.

WÄRMEDÄMMVERBUNDSYSTEM

 

Eine gute Planung ist eine Grundvoraussetzung für eine fehlerfreie Durchführung.


  • Untergrundvorbereitung: Eine sorgfältiger Prüfung des Untergrundes entscheidet über nötige Vorarbeiten (Säubern, verfestigen, ausgleichen, Neuputz..) und die erforderliche Art der Befestigung (kleben und / oder verdübeln, oder Schienenbefestigung)
  • Allgemeine Vorbereitungen:
  • Verlegen von Installations- und Elektroleitungen. 
  • Abbau von Außenteilen die später wieder auf die Wärmedämmung gesetzt werden müssen
  • Erweiterung des Dachüberstandes falls erforderlich.
  • Vorkehrungen für die spätere Befestigung von Anbauten auf dem WDVS (z.B. Vordächer, Lampen, Markiesen..),
  • Befestigung des Dämmstoffes entsprechend Untergrund und Windlast (kleben und / oder verdübeln, Schienenbefestigung)
  • Armierung des Dämmstoffes: Als Armierungsmasse werden mineralisch gebundene oder organisch kunstharzvergütete Armierungsmassen verwendet, die auf den Oberputz abgestimmt sein müssen..Das Armierungsgewebe wird in die Armierungsspachtelmasse eingebettet. Dies erfolgt in drei Schritten
  • Zunächst werden empfindliche Bereiche (z.B. Ecken, Kanten, Dehnfugen, Einbindungen, Durchdringungen) mit zum Teil für den speziellen Bereich vorgeformten Armierungseinlagen versehen, In diesem Zuge werden auch Anputzleisten / Dichtfolien mit eingebettet.
  • Vollflächige Armierung mit überlappenden Glassfaserbahnen
  • Vollflächige Verspachtelung der Armierung und Ebnung der Oberfläche.
  • Oberputz: Bei den Außen- oder Oberputzen, sind vier Systeme zu unterscheiden:
  • Mineralputze
  • Silikatputze
  • Kunstharzputze
  • Silikonharzputze


Das Wärmedämmverbund-System besteht im Wesentlichen aus der auf einer Fassade außenseitig angebrachten verputzten Wärmedämmung. Das Wärmedämm-Material wird in Form von Platten oder Lamellen durch Kleben und/oder Dübeln auf dem bestehenden tragenden Untergrund, z.B. Ziegel, Kalksandstein oder Beton, befestigt und mit einer armierenden Schicht versehen. Die Armierungsschicht besteht aus einem Armierungsmörtel (Unterputz), in den ein Gewebe eingebettet wird, das als Armierungsgewebe im oberen Drittel der Armierungsschicht liegt. Den Abschluss des Systems bildet ein Außenputz (Oberputz). Seit 2005 gelten für Wärmedämmverbund-Systeme eigene neue Allgemeine Technische Vertragsbedingungen (ATV). Die DIN 18345 „Wärmedämmverbund-Systeme“ berücksichtigt die technischen Neuerungen eines Gewerkes, das in den letzten Jahren erhebliche Innovationssprünge erfahren hat.

Wärmedämmverbund-Systeme sind nicht geregelte Bauarten, für die es keine nationalen oder europäischen Normen gibt. Den Nachweis der Verwendbarkeit eines WDV-Systems wird durch eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) geführt. Die Zulassung umfasst sämtliche im System enthaltenen Komponenten (Kleber/Dübel, Dämmung, Armierungsschicht, Außenputz) und stellt somit baurechtlich eine Bauart dar. Vergeben werden die AbZ ausschließlich vom Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt) in Berlin. Die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist die Voraussetzung für den Vertrieb und die Anwendung von Wärmedämm-Verbundsystemen. Sie definiert die baurechtlichen Anforderungen zur Anwendung, beschreibt den Systemaufbau, die zulässigen Untergründe, erforderliche Materialeigenschaften und die Kennzeichnungspflicht. Die im Februar 2005 veröffentlichte DIN 55699 beschreibt die Grundsätze der fachgerechten Verarbeitung von WDVS in allgemeingültiger Form. Ausführlicher als in den Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen werden die erforderlichen planerischen und baulichen Voraussetzungen sowie die einzelnen Arbeitsschritte und die Handhabung der unterschiedlichen Materialien erläutert. Neben diesen genannten Normen und den Zulassungen gehören die Herstellervorschriften zu den wichtigsten Vertragsbestandteilen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Darin dokumentiert der Hersteller, wie seine Materialien speziell zu handhaben sind, um die zugesicherten Eigenschaften zu erzielen.


Wärmedämmung der Wände

Eine Perimeterdämmung ist als Außendämmung der Kellerbauteile gegen Erdreich bauphysikalisch und anwendungstechnisch unproblematisch. Sie hat viele Vorteile gegenüber einer Innendämmung. Es sind z.B. keine dampfsperrenden Maßnahmen erforderlich. Wärmebrücken können weitgehend vermieden werden, die Abdichtung wird wirksam geschützt und die Anbringung in der Rohbauphase ist handwerklich einfach. Zu beachten sind allerdings zwei Dinge: Die Anschlüsse im Bereich von Lichtschächten, Kelleraußentreppen und Sockeln sind im Detail zu planen. Die Perimeterdämmung kann keine Aufgaben der Feuchtigkeitsabdichtung und der Dränung übernehmen. Die Wärmedämmung der Wände erfolgt klassisch auf der Außenseite der Tragkonstruktion und außerhalb der Abdichtungsebene. Damit bleibt die Wand als dichtendes Bauteil erhalten und der Wärmedämmung wird ausschließlich die Funktion des Wärmeschutzes zugewiesen. Üblicherweise wird als Wärmedämm-Material im Anwendungsfall Perimeterdämmung ein extrudierter Polystyrol-Hartschaum oder Schaumglas eingesetzt. Die Wärmedämmung kann aber auch außerhalb der Tragkonstruktion, aber innerhalb der Abdichtungsebene liegen. Damit ergeben sich bauphysikalische Zwänge, die zu beachten sind. Ein Nachteil dieses Systems ist, dass, wenn die Abdichtungsebene beschädigt wird oder die Abdichtung ihre Funktion verliert, die Wärmedämmung mit Erdfeuchte oder Wasser in Berührung kommt. Ist das verwendete Wärmedämm-Material wasseraufnehmend, wird der Wärmeschutz reduziert. In einem solchen Fall können sich besonders Wärmebrücken in den Vordergrund rücken und ein Schadensbild hervorrufen. Die Hartschaum-Perimeterdämmplatten werden gewöhnlich einlagig und dicht gestoßen im Verband verlegt. Im Regelfall erfolgt eine punktweise Verklebung mit Klebern auf Bitumen- oder Kunststoffbasis. Diese Maßnahme ist eine Montagehilfe und dient bis zum Verfüllen der Baugrube gegen Lageverschiebung der Dämmplatten. Mechanische Befestigungen an erdberührten Kellerwandteilen sind ungeeignet, da sie die Dichtheit der Kellerwand beeinträchtigen können. Im Sockelbereich oberhalb des Geländes ist eine Verdübelung möglich. Zum Verfüllen des Arbeitsraums der Baugrube sollte gut durchlässiger, nicht bindiger Verfüllboden wie Sand oder feinkörniger Kies lagenweise mit eingebaut werden. Bei der Verdichtung ist darauf zu achten, dass keine Beschädigung der Perimeterdämmplatten erfolgt. Bei nur bindigem Verfüllboden ist eine lotrechte Flächendränung (Sickerplatte + Filtervlies) nach DIN 4095 einzubauen. Bei Anordnung der Hartschaumplatten (Perimeterdämmplatten) unter einem Kellerfußboden sind die Platten nach dem Verlegen durch eine Folie (z.B. eine Polythylen-(PE)-Folie) zu schützen.

 

Energieeinsparverordnung ENEV

 

Eine anstehende Fassadenrenovierung bietet sich dazu an, den unter energetischen und wohnhygienischen Aspekten unzureichenden Wärmeschutz zu verbessern.

Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen der EnEV einzuhalten sind.

 

Dazu existieren folgende Möglichkeiten:

 

-Wärmedämmverbundsystem (WDVS)

-vorgehängte, hinterlüftete Fassade

 

Der unzureichende Wärmeschutz des Dämmputzes kann mit einem WDVS verbessert werden. Es besteht aus

 

1.Dämmplatten

2.Armierungsmörtel

3.dem darin eingebetteten Armierungsgewebe (alternativ auch Faserarmierung im Mörtel),

4.einer Schlussbeschichtung (mineralischer Putz, Riemen etc.)

 

Ein WDVS lässt das äußere Erscheinungsbild auch bei Dämmdicken über 10cm in der Regel unverändert. Verzierungen, Ornamente und vielfältige farbliche Gestaltungen sind möglich.

Grundsätzlich sollte vor der Durchführung einer solchen Maßnahme geklärt werden, ob ggf. eine Fenstersanierung durchgeführt werden soll. Es ist sinnvoll, diese miteinander zu kombinieren. Die neuen Fenster können dann vor die alte Fassade gesetzt werden, und das WDVS kann angearbeitet werden. Das minimiert nicht nur Wärmebrücken, sondern sorgt auch bei vergleichsweise großen Dämmstärken für ein angenehmes Erscheinungsbild.

Die Stärke der Dämmung richtet sich auch wieder nach der Wärmeleitfähigkeit des Materials und des gewünschten bzw. geforderten U-Werts für die Außenwand.

Die EnEV fordert einen U-Wert von 0,24 W/(m²K). Diesen erreicht man z.B. mit einer 12cm starken Polystyrolplatte der WLG 035.

Derzeit förderfähig ist ein U-Wert von 0.20 W/(m²K). Das bedeutet z.B. eine Dämmplatte der WLG 035 mit 16cm Stärke.

 

MATERIAL

Jeder zum Verputzen an Fassaden geeignete Dämmstoff kann als WDVS eingesetzt werden, z.B. Dämmplatten aus Polystyrol, Mineralfaser, extrudiertem Polystyrol, Polyurethan, Schaumglas, Mineralschaum, Kork oder Holzwolle-Leichtbauplatten mit Dämmstoffkern.

Zunehmend werden mittlerweile auch Systeme aus nachweisenden Rohstoffen wie Hanf oder Holzfaserplatten verwendet, aber auch sog. Einblassysteme aus Zellulose- oder Mineralfasern. In diesen Fällen ist ein geeigneter Putzträger erforderlich.

Am weitesten verarbeitet und kostengünstig sind Fassadenplatten aus Polystyrol-Hartschaum. Die Langzeiterfahrung damit beträgt mittlerweile über 30Jahre. Um eine Gewährleistung zu erhalten, müssen vom Klebemörtel bis zum Deckputz ausschließlich Komponenten des jeweiligen Herstellers zum Einsatz kommen sowie die einschlägigen Herstellervorschriften zu Verlegung beachtet werden.

 

AUSFÜHRUNG

 Jede Dämmplatte ist mit einer Rundumverklebung an die Außenwand anzubringen, um Außenlufthinterströmung zu verhindern. Klebebatzen (Frikadellentechnik) sind ungeeignet. Der bestehende Dämmputz kann in der Regel unverändert bestehen bleiben, doch wird dadurch eine Verdübelung erforderlich. Auf hohe Ausführungsqualität ist höchster Wert zu legen (Fachbetriebe), denn bei unsachgemäßer Verarbeitung besteht die Gefahr von Rissbildung. Die Plattenstöße sind unabhängig von ihrer Ausbildung (stumpf, Stufenfalz, Nut/Feder) dicht zu stoßen. Vorstehende Plattenkanten sind abzuhobeln, bei Verlegung entstandene Fugen auszuschäumen oder mit Dämmstoffresten zu füllen.

Zu beachten sind in jedem Fall die einschlägigen Herstellervorschriften.

Wichtig sind auch brandschutztechnische Vorschriften, insbesondere bei den brennbaren Dämmstoffen. So sind zum Teil sog. Brandriegel (in jedem zweiten Geschoss bzw. über jedem Fenster) anzuordnen, auch müssen im Bereich von Brandwänden nicht brennbare Materialien wie z.B. Mineralwolle gewählt werden. 

Förderung der Fassade: Das zahlt Ihnen der Staat

Die aktuelle Gebäudehülle ist nur unzureichend gedämmt, doch für eine Sanierung reicht das Budget nicht?

Dann ist es an der Zeit, sich mit dem Thema Förderung der Fassade auseinanderzusetzen.

Wir bringen Licht in den Förderdschungel und stellen die wichtigsten staatlichen und regionalen Förderungen vor.


Inhaltsverzeichnis

  1. Staatliche Förderung durch BAFA
  2. Bisherige Förderprodukte der KfW
  3. Steuerliche Förderung
  4. Das Gebäudeenergiegesetz
  5. Regionale Förderung


Energetische Sanierung lohnt sich dank staatlicher Förderung

Geht es um die Förderung energetischer Maßnahmen, ist zwischen einer Vollsanierung und der Umsetzung einer Einzelmaßnahme, die der Energieeffizienz dient, zu unterscheiden.
War bisher die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Förderung von Einzelmaßnahmen in der energetischen Sanierung durch einen Investitionszuschuss zuständig, übernimmt seit dem 2. Januar 2021 das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Bündelung dieser Förderprogramme.
Das neue Programm der “Bundesförderung für effiziente Gebäude” (BEG) von dem BAFA fasst die bisherigen Angebote im Förderbereich Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zusammen.
Die BEG gilt für alle

  • Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- oder Mehr­familien­häuser
  • Nichtwohngebäude, z. B. für gewerbliche und kommunale Gebäude.


Die neue BEG des BAFA

Zur Förderung von Energieeffizienz bündelt die Bundesregierung bisherige Förderprogramme zu einem neuen Förderangebot: Maßnahmen an der Fassade werden mit 20 % Zuschuss gefördert.


Im Bereich Einzelmaßnahme Fassade ist der Zuschuss für Maßnahmen an der Gebäudehülle für Sie interessant. Hier können Sie zwischen einer Kredit- oder einer Zuschussförderung wählen, die beim BAFA beantragt werden können. Sei es Fassadendämmung oder die Erneuerung von Vorhangfassaden: bei energetischen Einzelmaßnahmen an Neubauten oder bei Sanierung bestehender Gebäudehüllen beträgt der  Förderungszuschuss 20 % der förderfähigen Kosten. Um diesen Zuschuss zu erhalten, müssen allerdings Investitionen von mindestens 2.000 € Brutto getätigt werden. Die förderfähigen Ausgaben für die energieeffizienten Gebäudesanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 € pro Wohneinheit gedeckelt, was zu einem maximal möglichen Zuschuss von 12.000 Euro führt.
Ist die Fassadensanierungsmaßnahme Teil eines durch einen Energieberater erstellten individuellen Sanierungsfahrplans, haben Sie die Möglichkeit, maximal 15 Jahre nach Erstellung dieses Fahrplans die Maßnahme mit einem zusätzlichen Förderbonus von fünf Prozent bezuschussen zu lassen. 


Bisherige Förderprodukte der KfW bestehen bis zum 1.07.21

Ab dem 1. Juli 2021 können Sie bei der KfW einen Antrag auf Kredite und Zuschüsse der Bundesförderung effizienter Gebäude stellen. Bisherige Fördermaßnahmen des Energieeffizienten Sanierens durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau können Sie noch bis zum 30.06.2021 beantragen.
Dies betrifft:

  • Programm 151/152: Kredit
  • Programm 430: Investitionszuschuss
  • Programm 431: Zuschuss Baubegleitung

Über das Programm 151/152 können Sie weiterhin einen Kredit für eine Einzelmaßnahme (50.000 Euro Kredit, Tilgungszuschuss von 20 %) beantragen. Die Förderung einer Gesamtsanierung nach Effizienzhausstandard mittels Investitionszuschuss (430) erfolgt ab 1. Juli 2021 über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Momentan beträgt der KfW-Zuschuss maximal 48.000 Euro.
Die Förderung der Baubegleitung einzelner energetischer Maßnahmen können Sie direkt zusammen mit den Programmen zu Investitionszuschuss (430) oder Kredit (151/152) beantragen. Förderfähig ist die Fachplanung und die qualifizierte Baubegleitung der Einzelmaßnahme durch einen unabhängigen Energieeffizienz-Experten. In Zukunft fördert die KfW im Rahmen der BEG auch die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitäts­siegel „Nachhaltiges Gebäude“. Die Zuschüsse betragen 50 % der Kosten für einen Energieeffizienz-Experten bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis maximal 2.500 € pro Vorhaben. Mehrfamilienhäuser können mit maximal 10.000 Euro Zuschuss gefördert werden.



Steuerliche Förderung statt Antragsverfahren

Wem die Fördermöglichkeiten über die BEG zu komplex sind, kann den unbürokratischeren und weniger aufwändigen Weg der Steuerlichen Absetzbarkeit gehen. Seit Januar 2020 fördert das Finanzamt die nachträgliche Wärmedämmung von Fassaden mit einem Zuschuss von 20 % der Gesamtkosten. 

Die Grundvoraussetzungen hierfür sind,

  • dass sämtliche Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Der Fachunternehmer muss den Meisterstatus in seinem Gewerk aufweisen und die standardgemäße Ausführung der vorgenommenen Maßnahme bescheinigen.
  • dass die Sanierungsmaßnahmen nach dem 31. Dezember 2019 begonnen und vor dem 1. Januar 2030 beendet werden.
  • dass die Maßnahmen an einem Gebäude durchgeführt werden, das den eigenen Wohnzwecken dient.
  • dass das zu dämmende Gebäude älter als zehn Jahre ist.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verteilt sich die Förderung durch das Finanzamt auf drei Jahre nach Beendigung der Maßnahmen. Die Aufwendungen für Materialkosten und fachgerechten Einbau des Wärmedämmverbundsystems werden mit einem Anteil von 20 % von der Steuerschuld (Einkommensteuer des Antragstellers) abgezogen und erstattet. 

Tipp: Das Einschalten eines Energieberaters ist für die Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung nicht notwendig.


Hauseigentümer aufgepasst: Bei Maßnahmen an der Fassade ist das GEG zu beachten

Seit Ende November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (kurz GEG) in Kraft getreten. Diese neue Richtlinie betrifft bereits gebaute Immobilien und schreibt vor, dass Außenwände nach einer Sanierung oder Erneuerung einen maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten (oder U-Wert) von 0,24 W/(m2·K) nicht überschreiten dürfen. Wird dieser U-Wert von Ihrem Gebäude überschritten, ist der Einbau einer Wärmedämmung notwendig. Dabei legt das GEG ebenfalls fest, dass die Anforderungen an die Modernisierungsmaßnahmen erst greifen, wenn über 10 % der Außenbauteile von einer Sanierung betroffen sind.

Das heißt für Sie: Sind Sie Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses und lassen Änderungen an Ihrer Fassade vornehmen (zum Beispiel die Erneuerung des Außenputzes), die mehr als 10 Prozent der Außenfläche betreffen, müssen Sie darauf achten, dass Ihr Gebäude einen bestimmten Primärenergiebedarf und den U-Wert nicht überschreitet. Dabei sind Sie verpflichtet, eine Beratung durch einen Energieberater vor der Planung Ihrer Gebäudemaßnahme vorzunehmen.
Ausgenommen von diesen Änderungen ist das Streichen der Fassade.

Hinweis: Sind Sie Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses, in dem Sie selbst seit Anfang 2002 wohnhaft sind, besteht die Ausnahmemöglichkeit von der Nachrüstpflicht. Eine Ausnahme ist auch für denkmalgeschützte Gebäude möglich.


Auch regionale Förderung ist möglich

Zusätzlich zum Bund fördern auch vereinzelte Länder und Kommunen eine Modernisierung der Fassadendämmung.

92 % DER FÖRDER­UNGEN ZUR WÄRME­DÄMMUNG UND FASSADEN­SANIERUNG SIND ZUSCHÜSSE

In Deutschland sind derzeit über 1.400 Förderungen zur Wärmedämmung und Fassadensanierung abrufbar. Über 1.300 davon werden in Form von Zuschüssen vergeben, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Dies entspricht einem Anteil von etwa 92 % und zeigt das Potenzial, das Hausbesitzer bei der Finanzierung einer Fassadendämmung ausschöpfen können.



Basibüyük Wärmedämmverbundsystem GmbH unterstützt Sie bei der Beantragung

Wir unterstützen Sie bei der Förderung Ihrer Fassadendämmung im Rahmen Ihres Modernisierungsvorhabens.

Wenn Sie sich bei der Fassadensanierung für eine Umsetzung mit Federmeister entscheiden, brauchen Sie sich um die passende Förderung für Ihre Baumaßnahme nicht zu sorgen.

Sowohl die Prüfung Ihrer Förderfähigkeit, als auch die kostengünstige Vermittlung eines Energieeffizienzberaters sind Teil unserer Leistungen.

Sie planen einen Fassadendämmung und wollen die maximale Förderung?


Hier ist Vorsicht geboten

  • Gefördert werden nur Gebäude, für die der Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Ferienhäuser und -wohnungen sind von einer Förderung ausgeschlossen
  • Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gelten andere Bedingungen
  • Eine Förderung kann nicht nachträglich beantragt werden
  • Eine Förderung kann steuerliche Folgen auslösen
  • Der Energieberater muss aus der Liste der Energieeffizienz-Experten für die Förderprogramme des Bundes ausgewählt werden.



Damit Sie die bestmögliche Förderung für Ihre Dämmmaßnahme erhalten, beraten wir Sie gern ausführlich zu Ihrem Modernisierungsvorhaben, prüfen Ihre Fördervoraussetzungen und unterstützen Sie bei der kompletten Antragstellung.

Füllen Sie dazu ganz einfach unseren Fassadenplaner aus und sichern Sie sich Ihre Förderung zur neuen Fassade.

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